Man kann einen Kredit gegen unvorhergesehene Ereignisse versichern. Der Kredit-Nehmer kann sich gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall (unfallbedingte Invalidität) oder Todesfall absichern.
In solchen Fällen wird der Kredit durch die Restschuldversicherung weiter zurückgezahlt. Es gibt meherere Weisen, einen Kredit abzusichern. Der Kredit-Nehmer kann eine Komplett-Absicherung, Standardabsicherung oder Mindestabsicherung abschließen.
Das ist ein für den Kredit-Nehmer unverbindliches Angebot des Kredit-Gebers, mit welchem er sich verpfllichtet, einen Kredit zu bestimmten Bedingungen auszugeben. Die Kreditzusage erfolgt nach der Unterbreitung und Gewährung der für den Kredit angefordeten Unterlagen.